IMMOBILIEN-TIPP. Seit Sommer 2014 gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Maklerrecht auswirken: Im Internet sowie per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossene Maklerverträge können durch den Verbraucher widerrufen werden. Wie Sie vielleicht schon wissen, wurde das Fernabsatzgesetz, welches sich bislang nur auf den Einkauf von Waren im Internet bezog, auf die Erbringung […]