Monika Hamacher Immobilien GmbH

30.06.2021Brandgefahr beim Fertighaus reduzieren:

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, bekommt vom Fertighaushersteller meist ein Haus, das die gesetzlich vorgeschriebene Mindestwerte erfüllt. So besteht das Mauerwerk aus einer 17,50 Zentimeter dicken Kalksandsteinwand mit einer bis zu 20 Zentimeter breiten Vorsatzschale aus Polystyrol. Diese Vorsatzschale erfüllt den Zweck, dass die gesetzlich geforderten Energiewerte im Gebäude erreicht werden und dient als Wärmeverbundsystem.

Auch wenn diese Konstruktionen heutzutage Standard ist, weist der Verband privater Bauherren (VPB) darauf hin, dass diese Art des Wärmedämmverbundsystems auch Nachteile hat. Denn kommt es zu einem Brand, lodert Polystyrol nicht in Flammen, sondern schwellt in einer großen Fläche an, schmilzt und tropft anschließend im großen Umfang von der Fassade. Einerseits wird dadurch der Feuerwehr der Zugang in das Haus erschwert, andererseits den Bewohnern der Ausgang aus diesem. Zudem sind die freigesetzten chemischen Verbindungen aus dem brennenden Material giftig.

Laut VPB könnte die Brandgefahr durch die Installation von etwa 10 Zentimeter breiten Streifen aus Mineralwolle vermieden werden. Diese müssten über den Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Die Mineralwolle würde verhindern, dass das Feuer in die Polystyrolschale eindringt. Allerdings sind diese Sonderteile brandschutztechnisch nicht vorgeschrieben, sodass sie nur selten von Fertighausherstellern angeboten werden. Bauherren, die auf die Sonderteile bestehen, müssen Mehrkosten auf sich nehmen und den Sonderwunsch frühzeitig in den Vertrag mit aufnehmen. Wichtig ist, dass Bauherren darauf achten, dass der Fertighaushersteller beim Kauf ausreichend Rauchmelder zur Verfügung stellt und einen zweiten Fluchtweg realisiert.

Quelle: VPB
© photodune.net

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